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Das Kosthaus ist Ende des 19.Jahrhunderts als Arbeiterwohnhaus erstellt worden. Der Baukörper prägt seither das Ortsbild von Triesen. Als wichtiger Zeitzeuge wurde das Kosthaus unter Denkmalschutz gestellt.
Die klare Volumetrie und die strenge Fassadengestaltung soll durch die Umnutzung in Kindertagesstätten nicht verunklärt werden. Das bedeutet, dass alle notwendigen Massnahmen um das Gebäude an die heutigen Anforderungen (Brandschutz, Behindertengerechtigkeit, energetische Sanierung) anzupassen, im Innern des Gebäudes gelöst wurden. So wurde das neue Treppenhaus mit Lift anstelle des alten Treppenhauses platziert. Es gibt keine äusseren Anbauten oder Liftüberfahrten, die das Volumen stören. Als einziges Zeichen der Veränderung wird der Eingangbereich an der Nordfassade neu formuliert. Pro Geschoss mit ehemals 4 Wohnungen entsteht eine Kindertagesstätte.
Im Gebäudeinnern konnte viel der vorhandenen Substanz erhalten werden. Durch entfernen einer Zwischenwand wird die Zimmereinteilung im Süden von 8 auf 4 Räume reduziert. Wo früher Schlafzimmer und Stube einer Wohnung waren, entstand ein Gruppenspielraum. So wird die Kleinteiligkeit der Wohnungen in eine grosszügige, der Nutzung entsprechende Raumenfilade umgestaltet. Im Norden wurden Nasszellen und Teeküche zwischen die beiden Treppenhäuser gesetzt. Die einfachverglasten Sprossenfenster wurden restauriert und durch ein innenliegendes neues Fenster zum Kastenfenster umfunktioniert. Die Aussenwände wurden Innen gedämmt und eine kontrollierte Lüftung eingebaut. Kastenfenster und kontrollierte Lüftung dienen sowohl einem nachhaltigen, niedrigen Energieverbrauch wie auch dem Bauteilschutz. Mit der Sanierung wurde der Minergiestandard für Umbauten erreicht.